Rubikon-LAN | Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Veranstalter ist Stadt(verwaltung) Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg/Erzgebirge, im Folgenden "Der Veranstalter" genannt. Regelwerk zur Veranstaltung der Rubikon-LAN Party (13.04.2007-15.04.2007) § 1: Allgemeine Bestimmungen 1. Die Veranstaltung einer LAN Party ist nicht gewinnorientiert. Die Unkostenbeiträge dienen der Kostendeckung.
2. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von der Veranstaltung, evtl. auch von weiteren Veranstaltungen, vor. 3. Mit seiner Unterschrift oder dem Bestätigen dieses Regelwerkes bei der Online-Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an und erklärt, dass er die Bestimmungen verstanden hat. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, dieses Regelwerk zu ändern. Es gilt während der Veranstaltung die zwei Tage vor der Veranstaltung 0 Uhr veröffentlichte Version des Regelwerks und der Zustimmungserklärung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, diese Bestimmungen zu lesen, sie werden ausdrücklich Vertragsinhalt. 4. Der Veranstalter kann jederzeit die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen absagen. Jeder Teilnehmer wird hiervon benachrichtigt und bekommt die geleistete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine Rechte zu. Der Veranstalter kann auch die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegen, hierbei behält die Teilnahmeberechtigung und -verpflichtung ihre Gültigkeit. Es sind die Bekanntmachungen im Internet unter "www.rubikon-lan.de" zu beachten. § 2: Teilnahmevoraussetzungen 1. Jeder Teilnehmer muss zwingend das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
2. Jeder Teilnehmer hat den bekanntgegebenen Unkostenbeitrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung geleistet (auf das ihm mitgeteilte Konto überwiesen) und kann dies auch nachweisen. Sollte zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung der Unkostenbeitrag nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein, so besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Veranstalter wird jedoch weitere Reservierungen bzw. Abendkasse zulassen, soweit noch genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Wurde der Unkostenbeitrag rechtzeitig geleistet und ein Sitzplatz reserviert, so kann der Teilnehmer seinen Beitrag nicht zurückverlangen, wenn er aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Die Zahlungseingänge werden wöchentlich aktualisiert, es ist also mit mindestens einer Woche zu rechnen, bis der Status von "Nicht bezahlt" auf "Bezahlt" geändert wurde (u.a. wegen der Bearbeitungszeit bei den Banken). Es sind die Bekanntmachungen im Internet unter "www.rubikon-lan.de" zu beachten. 3. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware darüber hinaus zur Teilnahme nötig ist. 4. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft und die Netzwerkfähigkeit seiner Geräte selbst verantwortlich. 5. Den Anweisungen der Veranstalter der ist unbedingt Folge zu leisten, z.B. bez. der Inbetriebnahme des eigenen Rechners usw. 6. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit. § 3: Bestimmungen während der Veranstaltung 1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund, z.B. bei Schlägereien, absichtlicher Beeinträchtigung des Netzwerkes oder anderen mutwilligen Störungen, auszuschließen und seine etwaige Teilnahmegebühr einzubehalten.
2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software-Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen, Konsum gesetzeswidriger Drogen, illegaler Besitz und illegale Verbreitung von Sounddateien oder Viren, dauerpingen von Servern oder anderen Rechnern etc. Sämtliche gesetzeswidrigen Aktionen sind verboten. 3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs, Copyrights und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung. 4. Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Nahrungsmittel-, Alkohol-, und Rauchverbot. Dieses kann jedoch in besonders gekennzeichneten Bereichen nur vom Veranstalter aufgehoben/abgeändert werden. 5. Es besteht Kopfhörerpflicht. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern usw. ist nur auf Grund einer schriftlichen Genehmigung der Veranstalter erlaubt. 6. Dem Teilnehmer ist untersagt, den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. 7. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Personenschäden oder Sachschäden am Eigentum der Teilnehmer, ausgenommen Vorsatz des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige gesundheitliche Schäden des Teilnehmers. Zur eigenen Sicherheit sollte jeder Teilnehmer der Veranstaltung alle 60 Minuten eine fünfzehnminütige Pause von der Computernutzung einlegen (Empfehlung). Bei längerer ununterbrochener Computernutzung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine der Nutzungszeit entsprechende Pause einzulegen. 8. Jeder Teilnehmer hat seine technischen Geräte so aufzustellen, dass eine Verletzungsgefahr für ihn und andere ausgeschlossen ist. Außerdem hat er seine gesamten Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert, z.B. durch Verschlüsselung und/oder Passwortschutz. Das Einbringen von selbstgebauten Geräten sowie von Mikrowellen, Wasserkochern, Kaffeemaschinen usw. in das Stromnetz der Veranstaltung ist nicht erlaubt. Alle Geräte müssen den aktuellen technischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. 9. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und eines Sitzplatzes inkl. die Möglichkeit eines Anschlusses (eine Netzwerkkarte) an das Netzwerk, Strom etc. als Gegenleistung für eine Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr muss für jedes netzwerkfähige Gerät entrichtet werden. Wird während der Veranstaltung vom Veranstalter festgestellt, dass sich netzwerkfähige Geräte ohne Entrichtung der dafür fälligen Teilnahmegebühr in den Veranstaltungsräumen befinden, kann der Besitzer entweder die Teilnahmegebühr (und zwar den Betrag zur Abendkasse des ersten Veranstaltungstages) noch nachentrichten oder er wird im Fall der Verweigerung dieser Leistung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eigene Server müssen beim Veranstalter angemeldet werden. 10. Der Veranstalter verpflichtet sich, etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. Bei Stromausfällen oder anderen unvorhersehbaren Gegebenheiten, die zum Abbruch der Veranstaltung führen, aber nicht eindeutig auf Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, kann der Teilnehmer die Teilnahmegebühr nicht zurückverlangen. § 4: Turniere und Preisvergabe 1. Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen.
2. Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start d. Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse, Preise) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert. 3. Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die evtl. Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen. 4. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluß des Rechtsweges. § 5: Abschlußbestimmungen 1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.), diesen geordnet an die Veranstalter zu übergeben und zum Verlassen des Veranstaltungsortes.
2. Jeder Teilnehmer haftet unbeschränkt und unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art. 3. Der Veranstalter trägt die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter den §§ 3.1,2,3,7,8 und 5.2,4 oder in anderen die Haftung und Verantwortung des Veranstalters ausschliessenden Bestimmungen dieses Regelwerkes angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer. 4. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schäden an Computeranlagen der Teilnehmer (z.B. durch Überhitzung, Computerviren oder unsachgemäßen Einsatz von Software), der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden. Ausserdem hat der Teilnehmer seine gesamten Daten so gesichert (z.B. auf einem Rechner, der nicht an der Veranstaltung teilnimmt, auf Cds, etc), dass er bei Verlust von Daten diese jederzeit komplett wiederherstellen kann. 5. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Bezüglich der Rechte und Pflichten aus diesem Regelwerk ist ausschliesslich deutsches Recht maßgebend. 6. Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 20. Januar 2007 - 15:12 ( Team Rubikon-LAN ) |